In allen Bundesländern ist im öffentlichen Verkehr das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Dies gilt nicht nur in den Zügen und Bussen, sondern auch im Bahnhof, auf Bahnsteigen und an Haltestellen.
In Österreich ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht, auch im Haltestellenbereich.
In den Transportmitteln und Gebäuden des öffentlichen Verkehrs gilt schweizweit die Maskentragpflicht. Dies gilt unter anderem für Bahnhöfe mitsamt Perrons, Unterführungen und Geschäften. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.